Sonja Miekley
Hauptgeschäftsführerin und Repräsentantin Bayern Mitglied des Vorstandes
+359 2 816 30 12 | +359 885 701 644 sonja.miekley@ahk.bgDie Deutsch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer (AHK Bulgarien) hat gemeinsam mit weiteren bilateralen Handelskammern in Bulgarien eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf über Maßnahmen zur Kontrolle der Preise von Grundwaren und Dienstleistungen abgegeben, der am 14. Januar 2026 in erster Lesung im Parlament angenommen wurde (Referenznummer 51‑554‑01‑129).
Die beteiligten Kammern, darunter auch die American Chamber of Commerce in Bulgaria, die Bulgarisch-Schweizerische Handelskammer, die Französisch-Bulgarische Industrie- und Handelskammer und weitere, weisen darauf hin, dass Gesetzesinitiativen ohne fundierte rechtliche Begründung, ohne wirtschaftliche Folgenanalyse und ohne ausreichende öffentliche Konsultation das Risiko bergen, die Grundprinzipien der Marktwirtschaft zu beeinträchtigen und erhebliche administrative sowie finanzielle Belastungen für Unternehmen zu erzeugen.
Die gemeinsame Erklärung der insgesamt elf bilateralen Kammern unterstreicht zudem, dass der vorliegende Gesetzentwurf mit Elementen einer Preisregulierung einen Rückschritt hin zu planwirtschaftlichen Mechanismen bedeuten kann und potenziell die wirtschaftliche Stabilität sowie die Wettbewerbsfähigkeit in einer kritischen Phase der Euro-Einführung beeinträchtigen könnte.
Die AHK Bulgarien und ihre Partnerkammern betonen, dass Bulgarien in den vergangenen Jahren große Fortschritte auf dem Weg in die Eurozone gemacht hat und dass für einen erfolgreichen Übergang rechtsklare, transparente und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen unerlässlich sind. Die Mitgliedsunternehmen der Kammern, die aus bulgarischen ebenso wie internationalen Unternehmen bestehen, benötigen stabile Voraussetzungen, um weiterhin investieren, wachsen und Beschäftigung schaffen zu können.
Aus diesen Gründen sprechen sich die beteiligten Kammern dafür aus, den vorliegenden Gesetzentwurf zurückzuziehen bzw. grundlegend zu überarbeiten. Zukünftige Gesetzesinitiativen sollten erst nach umfassender Konsultation mit der Wirtschaft, nach fundierten Analysen sowie unter strikter Beachtung des EU‑Rechts vorgelegt werden.
Alle unterzeichnenden Kammern stehen Politik und Verwaltung weiterhin als konstruktiver Partner zur Verfügung, denn sie alle vereint das gleiche Ziel, gemeinsam ein innovationsfreundliches, wettbewerbsfähiges und nachhaltiges wirtschaftliches Umfeld in Bulgarien zu stärken.
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