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Vergleich der gebräuchlichsten Gesellschaftsformen in Deutschland und Bulgarien
Aktiengesellschaft (AG)
Deutschland
Bulgarien
Aktiengesellschaft (AG)
Akzionerno druzhestvo (AD)
Mindestanzahl Gesellschafter
einer
einer
Mindesthöhe Stammkapital
€ 50.000
ca. € 26.000
Mindesthöhe eingezahltes Kapital
wenn >1 Gesellschafter:€ 12.500
25 % des Kapitals
Aufsichtsgremien
Aufsichtsrat, zwingend vorgeschrieben
Einstufensystem: ein solches Greminum wurde gesetzlich nicht geregelt Zweistufensystem: Nadsoren savet: Der Aufsichtsrat kann aus drei bis sieben Mitgliedern bestehen und ist verpflichtet, die Tätigkeit des Vorstands zu kontrollieren.
Mindestanzahl Geschäftsführungsorgan
einer (Vorstand)
Einstufensystem: Savet na direktorite: Der Direktorenrat hat mindestens aus drei und höchstens aus neun Mitgliedern zu bestehen.
Zweistufensystem: Upravitelen savet: Der Vorstand hat mindestens aus drei und höchstens aus neun Mitgliedern zu bestehen.
Eintragung
Handelsregister
Handelsregister (Targovski registar)
Gründungsunterlagen (öffentlich einsehbar)
Satzung, Gesellschaftsvertrag
Satzung (Ustav)
Wichtige Gesetze
AktG (6.09.1965)
Handelsgesetz (Targovski zakon 1.07.1991)
Besteuerung
25 % Körperschaftssteuer
10 % Körperschaftssteuer
Gesselschaft mit beschränkter Haftrung (GmbH)
Deutschland
Bulgarien
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Druzhestvo s ogranichena otgovornost (OOD)
Mindestanzahl Gesellschafter
einer
einer
Mindesthöhe Stammkapital
€ 25.000
à € 1
Mindesthöhe eingezahltes Kapital
wenn >1 Gesellschafter: € 6.250
100 % des Kapitals
Aufsichtsgremien
grundsätzlich (-), abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer (ab 500 zwingend vorgeschrieben)
nur wenn ein solches Gremium im Gesellschaftvertrag vorgeschrieben wurde
Gesellschaftsvertrag, außer BGB-Gesellschaft (Vertrag nicht öffentlich einsehbar)
Vertrag (Dogovor) bei Grazhdansko druzhestvo nicht öffentlich einsehbar
Wichtige Gesetze
BGB 18.08.1896 HGB 10.05.1897
Handelsgesetz (Targovski zakon 1.7.1991); Gesetz für Verpflichtungen und Verträge (Zakon za zadalzheniyata i dogovorite 5.07.1999)
Besteuerung
Progressive Einkommensteuer für die Gesellschafter
10 % Körperschaftssteuer (die bulgarischen Personengesellschaften, außer Grazhdansko druzhestvo sind juristische Personen; für Besteuerungszwecke unterliegt Grazhdansko druzhestvo den Bestimmungen, die für alle anderen juristischen Personen anwendbar sind).