Vorstand
Der Vorstand fördert die Aufgaben der DBIHK, achtet auf die Einhaltung des Zweckes, beschließt die Richtlinien für die Leitung der Kammer und wahrt die Interessen der Mitglieder. Er handelt unter Beachtung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Vereinbarungen mit dem DIHK.