Im Webportal für öffentliche Konsultationen des Ministerrates, unter https://www.strategy.bg/PublicConsultations/View.aspx?lang=bg-BG&Id=6784, gibt es einen Gesetzentwurf zur EU Richtlinie 2019/1937.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.
Es werden die Bedingungen, die Anordnung und die Maßnahmen zum Schutz der Personen im öffentlichen und privaten Sektor geregelt, die Signale senden oder Informationen für Verstöße gegen die bulgarische Gesetzgebung oder Akte der Europäischen Union veröffentlichen. Eingeführt werden Verpflichtungen zur Schaffung interner und externer Kanäle zur Abgabe von Signalen im öffentlichen und privaten Bereich und zur Ergreifung von Folgemaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern und Betroffenen.
Es sind Vermögenssanktionen in Höhe von bis zu 30.000 BGN vorgesehen.
Einsendeschluss für Stellungnahmen ist der 23. Mai 2022.