Das Ständige Schiedsgericht bei der DBIHK

Das Ständige Schiedsgericht ist eine unabhängige Einrichtung der Deutsch-Bulgarischen Industrie- und Handelskammer. Es wurde durch Beschluss des Kammervorstandes am 20.05.2016 gegründet. Das Schiedsgericht hat seinen Sitz in Sofia.

© shutterstock/Thanakorn.P

Es verfügt über eine eigene Schiedsgerichtsordnung und führt Schiedsverfahren zur Beilegung von Streitigkeiten durch, die sich aus nationalen und internationalen Rechtsverhältnissen ergeben.

Die Organisation, die Tätigkeit und den geregelten Ablauf des Ständigen Schiedsgerichtes gewährleistet das Präsidium des Ständigen Schiedsgerichts. Das Präsidium setzt sich aus einem Präsidenten, zwei ihn vertretenden Vizepräsidenten und zwei weiteren Mitgliedern zusammen. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Aufbauordnung des Ständigen Schiedsgerichts.

Die Vorteile

  • schnell - das Verfahren wird nach einem von den Parteien genehmigten Verfahrensplan durchgeführt
  • kostengünstig
  • freie Richterwahl
  • international anerkannt

Das Schiedsgericht bietet eine schnelle und kostengünstige Alternative zu staatlichen Gerichten. Auf der Grundlage einer vereinbarten Schiedsklausel können die Parteien eine endgültige Entscheidung in einer einzigen Instanz herbeiführen. Die Streitbeilegung vor dem Schiedsgericht steht nicht nur den Mitgliedsfirmen der Deutsch-Bulgarischen Industrie- und Handelskammer offen. Darüber hinaus können Firmen, die keine Mitglieder der Kammer sind, in ihren Verträgen die Zuständigkeit des Schiedsgerichts vorsehen. Streitfälle können fachkundig und schnellstmöglich abgeschlossen werden. Als Schiedsrichter werden die von den Parteien selbst gewählten Experten eingesetzt. Der Ort des Verfahrens und die Verfahrenssprache werden von den Parteien bestimmt.

Die Durchsetzbarkeit

Der Schiedsspruch ist endgültig. Eine Aufhebung von Schiedssprüchen ist im Wesentlichen nur dann möglich, wenn schwerwiegende Verfahrensfehler vorliegen. Schiedssprüche sind nach einer Vollstreckbarkeitserklärung durch das zuständige Gericht vollstreckbar.